Berufung
Apelacja für die Berufung gegen ein Urteil. Powołanie ist Berufung im Sinne von Ernennung oder Berufung auf etwas, nicht das Rechtsmittel.
Deutsch „Berufung“ ist ein klassischer falscher Freund. Im Prozessrecht ist apelacja gemeint. Powołanie passt bei Ernennung in ein Amt oder beim Berufung auf Tatsachen, nicht beim Angriff gegen ein Urteil. Odwołanie kann in Verwaltungs- oder arbeitsrechtlichen Sonderkontexten auftreten, ist aber nicht die normale zivilprozessuale Berufung gegen ein Urteil.
„Berufung einlegen“ heißt wnieść apelację.
Powołanie statt apelacja ist falsch, wenn ein Urteil angefochten wird.
Odwołanie kann zu Verwaltungsverfahren passen, aber im Zivilprozess gegen ein Urteil steht apelacja.
Urteil, zweite Instanz, Rechtsmittelfrist: Berufung heißt apelacja. Nur außerhalb dieses prozessualen Kerns muss geprüft werden, ob Berufung als Ernennung, Berufung auf Gründe oder Verwaltungsrechtsbehelf gemeint ist.
Der automatische Treffer für „Berufung“ kann powołanie sein, weil das deutsche Wort auch Ernennung bedeutet. Im Zivilprozess ist das grob falsch, dort geht es um apelacja gegen ein Urteil.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.