Frist
Termin für Frist oder Stichtag, aber im Recht oft mit Ergänzung. Okres für Zeitraum und Dauer, rozprawa oder termin rozprawy für Gerichtstermin.
Deutsch unterscheidet Frist und Termin klarer als polnisch termin, das beides bezeichnen kann. Deshalb braucht Polnisch oft eine Ergänzung: termin do złożenia wniosku, termin płatności, termin rozprawy. Für Zeiträume steht häufig okres, besonders bei Kündigungsfrist oder Vertragsdauer. Ohne Ergänzung kann termin im polnischen Text einen Kalendertag, eine Frist oder einen Termin meinen.
„Eine Frist einhalten“ heißt dochować terminu oder zachować termin.
Gerichtstermin ist termin rozprawy oder rozprawa, nicht einfach Frist.
Kündigungsfrist heißt okres wypowiedzenia, nicht termin wypowiedzenia, wenn die Dauer gemeint ist.
Rechtsmittelbelehrung, Zahlungsplan, Kündigungsklausel: termin muss so ergänzt werden, dass Frist und Kalendertag nicht verwechselt werden. Bei Dauern ist okres oft klarer. Gerade Fristversäumnis hängt an dieser Genauigkeit.
Termin allein wirkt korrekt, kann aber zu knapp sein. Ohne Ergänzung bleibt in Rechtsmittelbelehrung oder Fristenkalender offen, ob ein Enddatum, ein Zeitraum oder ein Gerichtstermin gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.