Verjährung
Przedawnienie für Verjährung. Zasiedzenie ist Ersitzung und przedawnienie roszczenia betrifft den Anspruch, nicht automatisch das Recht selbst.
Deutsch „Verjährung“ meint im Zivilrecht regelmäßig, dass ein Anspruch nach Zeitablauf nicht mehr durchsetzbar ist. Polnisch przedawnienie wird besonders mit roszczenie verbunden. Zasiedzenie ist ein anderes Institut: Eigentumserwerb durch Besitz und Zeit. Upływ terminu beschreibt nur, dass eine Frist abgelaufen ist, noch nicht die verjährungsrechtliche Einrede.
„Ein Anspruch verjährt“ heißt roszczenie ulega przedawnieniu.
Zasiedzenie nicht als Verjährung übersetzen, auch wenn Zeitablauf eine Rolle spielt.
Fristablauf allein ist nicht immer przedawnienie.
Anspruchsprüfung, Mahnung, Klageerwiderung: przedawnienie muss eng mit roszczenie und Einredewirkung gelesen werden. Bei Grundstücken und Besitz kann stattdessen zasiedzenie gemeint sein. Der bloße Zeitablauf reicht nicht für die juristische Verjährungsfolge.
Przedawnienie wird manchmal schon bei jedem Fristablauf gesetzt. In Besitz- und Grundstücksfragen kann aber zasiedzenie gemeint sein, und bei bloßer Fristversäumung fehlt die besondere Verjährungswirkung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.