Vertretung
Przedstawicielstwo für Stellvertretung im allgemeinen Recht. Reprezentacja bei Gesellschaften und Organen, zastępstwo procesowe im Verfahren.
Deutsch bündelt unter „Vertretung“ mehrere polnische Ebenen. Im allgemeinen Zivilrecht steht przedstawicielstwo für Stellvertretung. Gesellschaftsrechtliche Texte sprechen häufig von reprezentacja, weil es um die Befugnis geht, eine Gesellschaft nach außen zu verpflichten. Im Verfahren ist zastępstwo procesowe gemeint. Umocowanie bezeichnet nicht die Vertretung selbst, sondern die Befugnis, für jemanden zu handeln.
„Vertretung der Gesellschaft“ heißt meist reprezentacja spółki, nicht przedstawicielstwo spółki.
Gesetzlicher Vertreter heißt przedstawiciel ustawowy.
Prozessvertretung ist zastępstwo procesowe, nicht der allgemeine gesellschaftsrechtliche Vertretungsbegriff.
Umocowanie ist Vertretungsmacht, nicht die Person oder Institution der Vertretung.
Vollmacht, Registerauszug, Klageschrift: zuerst klären, wer für wen mit welcher Wirkung handelt. Zivilrechtliche Stellvertretung braucht przedstawicielstwo, Gesellschaftsrecht oft reprezentacja, Prozessrecht meist zastępstwo procesowe.
Der Reflex reprezentacja passt im Registerauszug, aber nicht in jeder Vollmacht. In einer gesetzlichen Stellvertretung oder Prozessvertretung kann er die Ebene verfehlen und Organvertretung suggerieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.