Vollmacht

pełnomocnictwo
Substantiv · Juristisch

Pełnomocnictwo für die Vollmacht mit Vertretungsmacht. Upoważnienie nur für Ermächtigung im weiteren Sinn, prokura für die handelsrechtliche Prokura.

pełnomocnictwo
die rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Vertretung. Standard bei Prozess, Vertragsschluss, Notar und Behörden.
upoważnienie
die Ermächtigung oder Berechtigung, oft praktisch und weniger streng.
prokura
die besondere handelsrechtliche Vollmacht eines Unternehmers mit Register- und Geschäftsverkehrsbezug.
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Warum

Deutsch „Vollmacht“ verlangt im Polnischen meist pełnomocnictwo, weil es um Handeln im Namen eines anderen geht. Upoważnienie kann für Abholung, Zugriff oder interne Berechtigung passen, trägt aber nicht immer die zivilrechtliche Vertretungsmacht. Prokura ist kein starkes Synonym, sondern ein eigener handelsrechtlicher Sonderfall.

Typische Fehler

„Vollmacht erteilen“ heißt udzielić pełnomocnictwa, nicht „dać pełnomocnictwo“ im Fachtext.

Upoważnienie ist zu weich, wenn jemand Verträge schließen oder vor Gericht handeln soll.

Prokura nicht für jede Geschäftsvollmacht verwenden.

Beispiele
eine Vollmacht erteilen udzielić pełnomocnictwa
Prozessvollmacht pełnomocnictwo procesowe
notarielle Vollmacht pełnomocnictwo notarialne
Prokura erteilen udzielić prokury
Worauf es ankommt

Notarurkunde, Prozessvollmacht, Vertragsunterzeichnung: pełnomocnictwo ist der sichere Begriff. Interne Freigabe oder Abholberechtigung kann upoważnienie heißen. Bei Unternehmern und Registerfragen muss prokura gesondert geprüft werden.

Was die Maschine übersieht

Upoważnienie wirkt bei „Vollmacht“ oft plausibel, ist aber bei Prozessvollmacht oder notarieller Vollmacht zu schwach. Dort muss pełnomocnictwo die Vertretungsmacht tragen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.