Anfechtung
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts meist mit anulação oder impugnação do negócio erfassen. Impugnação ist die richtige Richtung bei Bescheiden, Beschlüssen und prozessualem Angriff.
Deutsch sagt Anfechtung in Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht und Prozessrecht. Portugiesisch braucht das Zielobjekt. Ein Vertrag oder Rechtsgeschäft führt zu anulação oder arguição da anulabilidade; ein Bescheid, Beschluss oder Anspruch wird eher impugnado. Ohne Objekt wirkt die Übersetzung schnell falsch.
Anulação nicht für jede prozessuale Anfechtung verwenden.
Impugnação nicht blind für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts nehmen.
Contestação ist Verteidigung gegen eine Klage, nicht allgemein Anfechtung.
Irrtum, Täuschung, Beschlussmängel, Verwaltungsbescheid: das angegriffene Objekt entscheidet. Rechtsgeschäftliche Fehler verlangen andere Wörter als prozessuale oder verwaltungsrechtliche Angriffe.
Maschinell wird „Anfechtung“ oft einheitlich zu impugnação. Bei einem Vertrag fehlt dann die rechtsgeschäftliche anulação; bei einem Bescheid wäre impugnação dagegen gerade richtig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.