Klage
Klage als gerichtliches Verfahren mit ação oder ação judicial übersetzen. Petição inicial ist nur die Klageschrift.
Deutsch sagt Klage und meint je nach Satz das Verfahren, die Erhebung oder den Schriftsatz. Portugiesisch trennt besser zwischen ação als gerichtlicher Klage und petição inicial als Dokument. In Gesellschaftsrechtstexten ist ação außerdem die Aktie, deshalb hilft ação judicial, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Klage nicht automatisch mit petição inicial übersetzen, wenn das Verfahren gemeint ist.
Ação ohne Prozesskontext kann Aktie heißen.
„Klage erheben“ heißt propor uma ação oder intentar uma ação, nicht levantar uma ação.
Rubrum, Klageantrag, Verfahrensstand: ação judicial trägt das gerichtliche Begehren. Anlagenliste, Einreichungsfrist oder Formerfordernisse betreffen eher die petição inicial.
Bei „Klage“ wird häufig durchgehend ação eingesetzt. Für den Prozess passt das, für die Klageschrift fehlt das Dokument, und im Gesellschaftsrecht kann daraus eine Aktie werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.