Mahnung
Nimm interpelação für die förmliche Aufforderung, die den Verzug auslöst, notificação für die allgemeine förmliche Mitteilung und aviso nur für die unverbindliche Erinnerung. Im Zweifel entscheidet, ob die Mahnung den Schuldner in Verzug setzen soll.
Die Mahnung erfüllt im deutschen Recht eine genaue Funktion: Sie bringt den Schuldner in Verzug, wenn keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Das portugiesische Recht kennt dafür die interpelação. Erst sie löst nach Fälligkeit die mora do devedor aus und damit Folgen wie Verzugszinsen. Eine notificação ist die förmliche Mitteilung allgemein, ein aviso nur eine Erinnerung ohne rechtliche Wirkung. Wer Mahnung mit lembrete oder aviso übersetzt, macht aus dem verzugsauslösenden Rechtsakt eine unverbindliche Nachricht und verliert die Rechtsfolge.
Mahnung im Rechtssinn ist interpelação, nicht lembrete oder aviso; diese meinen die bloße Erinnerung ohne Verzugswirkung.
Interpelação ist weiblich: a interpelação, und wird mit dem Verb interpelar gebildet, nicht mit einem aus dem Deutschen übertragenen Ausdruck.
Advertência meint eher die Verwarnung oder Abmahnung im weiteren Sinn, nicht die auf Leistung gerichtete Mahnung.
Wer ein Anspruchsschreiben aufsetzt oder den Eintritt des Verzugs dokumentiert, braucht interpelação, denn an sie knüpfen mora und Verzugszinsen an. Steht nur aviso, fehlt der Rechtsakt, der den Schuldner überhaupt in Verzug bringt. Eine freundliche Erinnerung an einen guten Kunden mag mit aviso auskommen; sobald der Verzugseintritt zählt, gehört interpelação geprüft.
„Mahnung“ verleitet die automatische Übersetzung zu lembrete oder aviso, den geläufigen Alltagswörtern für eine Erinnerung, und der Verzugsbezug verschwindet lautlos. Das Ergebnis klingt höflich und korrekt, doch aus dem Rechtsakt, der die mora auslöst, ist eine unverbindliche Nachricht geworden. Die Maschine erkennt nicht, dass hinter „Mahnung“ ein Tatbestand mit Rechtsfolge steht, und die glatte Formulierung verdeckt, dass die entscheidende Wirkung fehlt.