Vollmacht
Vollmacht meist mit procuração übersetzen. Geht es um die rechtliche Befugnis zur Vertretung, ist poderes de representação genauer.
Deutsch unterscheidet Vollmacht, Vertretungsmacht und Auftrag. Portugiesisch verwendet procuração sehr häufig für die Urkunde und die Bevollmächtigung. Poderes de representação beschreibt die Befugnis genauer; mandato gehört eher zum Auftrags- oder Mandatsverhältnis.
Mandato nicht als Standard für Vollmacht nehmen.
„Vollmacht erteilen“ heißt outorgar uma procuração oder conferir poderes.
Procuração kann die Urkunde meinen, nicht nur die abstrakte Befugnis.
Notarielle Vollmacht, Prozessvollmacht, Handelsregisterunterlage: procuração ist meist richtig, solange das Dokument oder die Erteilung gemeint ist. Eine Vertretungsklausel verlangt oft poderes de representação.
Die Nähe zu Auftrag führt automatisch schnell zu mandato. Dadurch wird aus dem Nachweis der Vertretungsmacht ein Auftragsverhältnis, was bei Urkunden und Registertexten falsch klingt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.