Willenserklärung
Willenserklärung im portugiesischen Privatrecht mit declaração negocial übersetzen. Declaração de vontade ist verständlich, aber weniger terminologisch.
Die deutsche Willenserklärung ist ein Grundbegriff des Rechtsgeschäfts. Portugiesisches Privatrecht arbeitet in diesem Bereich mit declaração negocial. Declaração de vontade kann erklärend funktionieren, klingt aber weniger wie der technische Begriff des Código Civil. Declaração de intenção wäre eine Absichtserklärung und verschiebt den Sinn.
Declaração de intenção nicht als Standard nehmen; das klingt nach Absichtserklärung.
Manifestação de vontade nicht verwenden, wenn der technische Begriff des Rechtsgeschäfts gemeint ist.
Proposta ist nur das Angebot, nicht jede Willenserklärung.
BGB-Grundlagen, Vertragsschluss, Irrtum, Zugang: declaração negocial ist der präzisere portugiesische Begriff. Allgemeinere Erklärungen können declaração de vontade vertragen.
Automatisch wird „Willenserklärung“ oft zu declaração de intenção. Dadurch wird aus einer rechtsgeschäftlichen Erklärung eine bloße Absichtserklärung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.