Nacherfüllung
remediere für Mangelbeseitigung, executare ulterioară für spätere Erfüllung. reparare nur, wenn konkret Reparatur gemeint ist.
„Nacherfüllung“ ist stark vom deutschen Gewährleistungsrecht geprägt. Rumänisch hat keinen immer deckungsgleichen Einwortbegriff. Je nach Kontext geht es um remediere eines Mangels, reparare oder înlocuire der Sache oder um executare ulterioară einer noch nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung.
Reparare deckt Ersatzlieferung und spätere Erfüllung nicht ab.
Executare ulterioară klingt zu allgemein, wenn konkret ein Mangel beseitigt werden soll.
Remediere darf nicht wie freiwilliger Kundenservice klingen, wenn ein gesetzlicher Anspruch gemeint ist.
Ein Kaufvertrag, eine Mängelanzeige, eine Verbrauchergewährleistung: hier muss die Rechtsfolge praktisch benannt werden. Oft ist remediere plus Reparatur oder Austausch klarer als ein künstlicher Einwortzwang.
„Nacherfüllung“ verleitet die Maschine zu einer starren executare ulterioară. In einer Mängelanzeige fehlt dann, ob Reparatur, Austausch oder sonstige remediere verlangt wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.