Verjährung
prescripție extinctivă für zivilrechtliche Verjährung. prescripție allein nur, wenn der Kontext eindeutig ist; uzucapiune ist Ersitzung, nicht Verjährung von Ansprüchen.
Die deutsche „Verjährung“ meint im Zivilrecht regelmäßig, dass ein Anspruch nach Zeitablauf nicht mehr durchsetzbar ist. Rumänisch ist prescripție extinctivă dafür der sichere Ausdruck. Prescripție allein kann genügen, bleibt aber unklarer; uzucapiune gehört zu Eigentumserwerb durch Besitz und darf nicht in Anspruchstexte rutschen.
Uzucapiune ist keine Verjährung eines Zahlungsanspruchs.
Prescripție allein kann zu ungenau sein, wenn mehrere zeitbezogene Rechtsinstitute im Text stehen.
Decădere ist Ausschlussfrist oder Rechtsverlust durch Fristablauf, nicht automatisch Verjährung.
Verjährungseinrede, Forderungsliste, Vergleich: hier muss klar sein, ob Durchsetzbarkeit oder Eigentumserwerb durch Zeitablauf gemeint ist. Bei Ansprüchen ist prescripție extinctivă der sichere Anker.
Maschinell wird „Verjährung“ gern zu prescripție verkürzt oder mit Zeitablauf allgemein vermischt. Bei einer Forderung verschwindet dann die prescripție extinctivă als Einrede gegen die Durchsetzung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.