Verzug
întârziere für die Verzögerung, punere în întârziere für die Inverzugsetzung. mora nur in dogmatischen Kontexten prüfen.
Der deutsche „Verzug“ kann Zustand, Pflichtverletzung und Mahnerfordernis berühren. Rumänisch trennt die bloße întârziere von der punere în întârziere, also dem Schritt, der den Schuldner rechtlich in Verzug setzt. Für Zahlungsfristen und Mahnungen ist diese Unterscheidung zentral.
Întârziere allein sagt noch nicht, dass der Schuldner rechtlich in Verzug gesetzt wurde.
Punere în întârziere ist nicht die Verzögerung selbst, sondern der rechtliche Akt.
Mora wirkt dogmatisch und passt nicht in jede praktische Klausel.
Eine Mahnung, eine Verzugszinsenklausel, eine Lieferfrist: hier entscheidet die Wortwahl, ob nur Verspätung oder rechtlicher Verzug gemeint ist. Ohne punere în întârziere kann die Rechtsfolge zu früh oder zu spät wirken.
„Verzug“ wird ohne Mahnkontext meist nur als întârziere wiedergegeben. In einer Mahnung fehlt dann die punere în întârziere, also genau der Schritt, der Verzugsfolgen auslösen kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.