Vollmacht
procură für die Vollmachtsurkunde, împuternicire für die Ermächtigung. mandat nur, wenn das Auftrags- oder Mandatsverhältnis selbst gemeint ist.
Die deutsche „Vollmacht“ kann Vertretungsmacht und Urkunde zugleich meinen. Rumänisch unterscheidet procură als Dokument und împuternicire als Befugnis. Mandat liegt nahe, wenn das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem gemeint ist, verfehlt aber oft die vorzulegende Vollmachtsurkunde.
Mandat darf nicht reflexartig für jede Vollmacht stehen.
Procura ohne Diakritik wirkt unsauber; korrekt ist procură.
Împuternicire kann zu allgemein sein, wenn eine notarielle Vollmachtsurkunde verlangt wird.
Notarielle Vollmacht, Behördeneinreichung, Vertretungsklausel: hier muss erkennbar sein, ob das Papier oder die Befugnis gemeint ist. Sonst fehlt genau das Dokument, das geprüft werden soll.
Bei „Vollmacht“ vermischt automatische Übersetzung procură, împuternicire und mandat. In einer Behördenvorlage erscheint dann ein allgemeines Mandat, obwohl eine konkrete Urkunde verlangt wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.