Willenserklärung
declarație de voință für die rechtliche Willenserklärung. declarație allein ist zu allgemein und lässt den rechtsgeschäftlichen Willen weg.
Die deutsche „Willenserklärung“ ist ein technischer Grundbegriff. Rumänisch trifft ihn mit declarație de voință oder, je nach dogmatischem Stil, manifestare de voință. Declarație allein lässt den Rechtsbindungswillen weg und kann auch eine bloße Aussage, Bescheinigung oder Information sein.
Declarație allein ist zu weit für eine rechtsgeschäftliche Erklärung.
Voință darf nicht fehlen, wenn es um Anfechtung, Zugang oder Auslegung geht.
Manifestare de voință klingt dogmatischer und passt nicht immer in eine praktische Vertragsnotiz.
Vertragsschluss, Anfechtung, Vollmacht: hier trägt die Willenserklärung die Rechtsfolge. Wird sie nur als declarație übersetzt, verliert der Text den rechtsgeschäftlichen Charakter.
„Willenserklärung“ wird automatisch oft zu declarație verkürzt. In einer Anfechtungsklausel fehlt dann voință, und aus dem Rechtsgeschäft wird eine bloße Aussage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.