Anfechtung
Nimm „ogiltighet“, wenn es um die Unwirksamkeit eines Vertrags oder einer Rechtshandlung wegen Willensmängeln geht. Die Handlung selbst drückt man oft mit „göra gällande ogiltighet“ aus.
Die deutsche „Anfechtung“ ist kein deckungsgleicher schwedischer Einzelbegriff. Schwedisch beschreibt meist den geltend gemachten Ungültigkeitsgrund oder sagt, dass ein Vertrag für ungültig erklärt wird.
„Anfechtung“ nicht reflexartig mit „överklagande“ übersetzen. „överklagande“ bedeutet Rechtsmittel/Beschwerde gegen eine Entscheidung, nicht Anfechtung eines Vertrags.
In Vertragstexten sind „ogiltighet“, „ogiltigförklara“ und „göra gällande ogiltighet“ meist natürlicher als ein künstliches Substantiv.
Die Maschine sucht oft ein einzelnes schwedisches Gegenstück zu „Anfechtung“. In der Praxis muss aber meist über „ogiltighet“ oder „göra gällande ogiltighet“ formuliert werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.