Erlass
Nimm „eftergift“, wenn ein Gläubiger auf eine Forderung oder ein Recht verzichtet. Bei staatlichen Verordnungen oder Bescheiden ist das ein anderer Begriff.
„Erlass“ ist im Deutschen mehrdeutig: Forderungserlass, Steuererlass, Verwaltungsakt oder Gesetzeserlass. Schwedisch muss den Kontext auflösen.
„Erlass“ nicht blind mit „dekret“ oder „förordning“ übersetzen. Das wäre nur bei normativen staatlichen Akten passend.
Bei Forderungen sind „eftergift av fordran“, „efterskänka en skuld“ und „avstå från ett krav“ natürliche Lösungen.
Automatische Übersetzung macht aus „Erlass“ leicht einen behördlichen Bescheid. Bei Forderungen oder Schulden ist im Schwedischen meist „eftergift“ oder eine Umschreibung nötig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.