Forderung
Nimm „fordran“, wenn die Forderung als Recht eines Gläubigers gegen einen Schuldner gemeint ist. „Krav“ passt eher für ein Verlangen oder eine Mahnung.
Deutsch kann mit „Forderung“ sowohl das Forderungsrecht als auch ein bloßes Verlangen meinen. Schwedisch unterscheidet „fordran“ als Vermögensrecht von „krav“ als Anspruchsstellung oder Aufforderung.
„Offene Forderungen“ nicht als „öppna krav“ übersetzen. Natürlich sind „utestående fordringar“, im Rechnungswesen oft „kundfordringar“.
Bei Insolvenz, Inkasso, Abtretung und Bilanzierung ist „fordran“ die sichere Wahl. „Krav“ klingt dort schnell zu untechnisch.
Automatische Übersetzung verwechselt oft die Gläubigerperspektive mit der Schuldnerperspektive und macht aus „fordran“ zu schnell „krav“ oder „skuld“.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.