Kündigung
Nimm „uppsägning“, wenn ein Vertrag oder Dauerschuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Bei sofortiger Lösung wegen Vertragsverletzung ist „hävning“ zu prüfen.
Deutsch unterscheidet Kündigung und Rücktritt. Schwedisch arbeitet in Vertragskontexten häufig mit „uppsägning“ für Beendigung ex nunc und „hävning“ für Lösung wegen wesentlichen Vertragsbruchs.
„Kündigung“ nicht pauschal mit „avslutning“ übersetzen. Das ist zu allgemein und verliert die rechtliche Wirkung der Erklärung.
Achte auf die Kollokationen „säga upp avtalet“, „uppsägningstid“ und „uppsägning av anställning“. Bei schwerem Vertragsbruch kann „häva avtalet“ gemeint sein.
Die Maschine vermischt leicht „uppsägning“ mit „avskedande“ oder „hävning“. Entscheidend ist, ob ordentlich beendet, fristlos beendet oder wegen Vertragsbruch aufgehoben wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.