Nacherfüllung
Nimm „avhjälpande eller omleverans“, wenn im Kaufrecht die Beseitigung eines Mangels oder Ersatzlieferung gemeint ist. Einen einzigen schwedischen Deckungsbegriff gibt es meist nicht.
Die deutsche „Nacherfüllung“ fasst Reparatur und Ersatzlieferung als ein Rechtsinstitut zusammen. Schwedisches Kaufrecht nennt die Varianten regelmäßig einzeln: „avhjälpande“ und „omleverans“.
Nicht mit einem künstlichen „efteruppfyllelse“ übersetzen. Das klingt deutsch nachgebaut und ist kein natürlicher schwedischer Kaufrechtsbegriff.
Wenn der deutsche Text allgemein von Nacherfüllung spricht, ist die Paarformel „avhjälpande eller omleverans“ meist am klarsten. Danach kann je nach Fall nur eine Variante stehen.
Die Maschine sucht oft ein einzelnes Wort für „Nacherfüllung“. Schwedisches Kaufrecht arbeitet aber praktisch mit „avhjälpande“ und „omleverans“.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.