Rücktritt
Nimm „hävning“, wenn ein Vertrag wegen Vertragsverletzung gelöst wird. Bei bloßer Kündigung für die Zukunft ist „uppsägning“ richtig.
Der deutsche Rücktritt führt im Zivilrecht regelmäßig zur Rückabwicklung. Schwedisch spricht in Kauf- und Vertragskontexten meist von „hävning“ beziehungsweise „häva avtalet“.
„Rücktritt“ nicht mit „tillbakaträdande“ übersetzen. Das klingt nicht wie schwedische Vertragssprache.
Typisch sind „häva köpet“, „häva avtalet“ und „rätt till hävning“. Bei Verbraucherverträgen und Kaufrecht auf die Voraussetzungen im Kontext achten.
Automatische Übersetzung verwechselt „Rücktritt“ leicht mit Widerruf oder Kündigung. Im schwedischen Vertrags- und Kaufrecht ist oft „hävning“ gemeint.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.