Verjährung
Nimm „preskription“, wenn ein Anspruch oder eine Forderung wegen Zeitablaufs nicht mehr durchsetzbar ist.
Deutsch spricht von Verjährung des Anspruchs. Schwedisch verwendet „preskription“ und sagt oft, dass eine Forderung „preskriberas“ oder „är preskriberad“.
Nicht mit „föråldring“ übersetzen. Das ist kein sauberer juristischer Begriff für Verjährung.
Wichtig sind „preskriptionstid“, „preskriptionsavbrott“ und „preskriberad fordran“. Bei Strafsachen kann derselbe Grundbegriff anders eingebettet sein.
Die Maschine übersieht häufig feste schwedische Begriffe wie „preskriptionsavbrott“ und bildet deutsche Konstruktionen zu wörtlich nach.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.