Vollmacht
Nimm „fullmakt“, wenn jemand im Namen einer anderen Person rechtsgeschäftlich oder prozessual handeln darf.
„Vollmacht“ kann im Deutschen die Vertretungsmacht und das Vollmachtsdokument meinen. „fullmakt“ deckt beides häufig ab; für die handelnde Person heißt es „fullmäktig“ oder „ombud“.
Nicht mit „befogenhet“ verwechseln. „Befogenhet“ ist eher Befugnis oder Zuständigkeit, nicht die klassische Vollmacht im Namen eines anderen.
Schwedisch klingt natürlich mit „ge fullmakt“, „ha fullmakt“, „återkalla en fullmakt“ und bei Gerichtsverfahren „rättegångsfullmakt“.
Automatische Übersetzung erkennt oft nicht, ob die Vertretungsmacht selbst, die Urkunde oder die Bevollmächtigung als Handlung gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.