Willenserklärung
Nimm „viljeförklaring“, wenn die Erklärung eines rechtsgeschäftlichen Willens als dogmatischer Begriff gemeint ist. In vielen praktischen Texten ist „rättshandling“ natürlicher.
Der deutsche Begriff ist dogmatisch stark. Schwedisch kennt „viljeförklaring“, verwendet in laufenden Rechtstexten aber oft konkretere Begriffe wie „anbud“, „accept“, „uppsägning“ oder „rättshandling“.
Nicht jede „Willenserklärung“ mit „avsiktsförklaring“ übersetzen. Das bedeutet eher Absichtserklärung/Letter of Intent und trifft den dogmatischen Begriff nicht.
Bei Grundlagen des Vertragsrechts passt „viljeförklaring“. In praktischen Klauseln sollte man meist die konkrete Erklärung benennen.
Automatische Übersetzung trifft den Begriff oft formal, übersieht aber, dass praktische schwedische Texte häufig konkreter über Angebot, Annahme, Zustimmung oder Erklärung formulieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.