Vollmacht
Vollmacht als Vertretungsmacht oder Urkunde heißt meist пуномоћје. Овлашћење ist breiter, мандат nur in besonderen Mandatszusammenhängen.
Deutsch kann mit Vollmacht die Vertretungsmacht und das Papier meinen. Serbisch deckt beides häufig mit пуномоћје ab, besonders wenn eine Urkunde erteilt, vorgelegt oder widerrufen wird. Овлашћење ist weiter und kann jede Befugnis meinen. Мандат klingt nach Mandat, Auftrag oder Amtszeit und ist für gewöhnliche Vertretungsvollmachten zu eng oder irreführend.
„Vollmacht erteilen“ heißt издати пуномоћје oder дати пуномоћје, nicht дати мандат, wenn die Vertretungsmacht gemeint ist.
„Vollmacht widerrufen“ heißt опозвати пуномоћје.
Овлашћење ist richtig bei Ermächtigung oder Befugnis, aber ungenau, wenn die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist.
Notartermin, Prozessvertretung, Behördenverfahren: пуномоћје ist wichtig, sobald jemand für eine andere Person handeln darf und dies nachgewiesen werden muss. Овлашћење kann passen, wenn nur die Befugnis beschrieben wird, aber nicht die Urkunde.
Automatisch wird „Vollmacht“ gern zu овлашћење verallgemeinert. In einer Akte kann dadurch unklar werden, ob nur eine Befugnis besteht oder ob die erforderliche Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.