Aufrechnung
Nimm „započítanie“, wenn gegenseitige Forderungen verrechnet werden. „Zrážka“ ist eher ein Abzug, nicht die juristische Aufrechnung.
Deutsch „Aufrechnung“ ist ein technischer Begriff für das Erlöschen bzw. die Verrechnung gegenseitiger Forderungen. Slowakisch ist započítanie der Standard. Vyrovnanie kann wirtschaftlich ähnlich klingen, trifft aber die Rechtsmechanik nicht.
„Mit einer Forderung aufrechnen“ heißt započítať pohľadávku.
„Aufrechnung erklären“ heißt vykonať započítanie oder započítať.
Vyrovnanie nicht für die einseitige Aufrechnung verwenden.
Bei Netting im Finanzrecht kann zusätzlich čisté zúčtovanie zu prüfen sein.
Vertrags-, Zahlungs- und Insolvenztexte brauchen započítanie, wenn gegenseitige Forderungen verrechnet werden. Zrážka beschreibt eher einen Abzug, etwa vom Lohn, und verrechnet nicht automatisch zwei Forderungen. Die Rechtsfolge hängt an dieser Unterscheidung.
Odpočet oder zrážka klingt nach rechnerischem Abzug. Započítanie meint dagegen die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen mit Tilgungswirkung; in Zahlungs- und Insolvenztexten ist genau das der Punkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.