Erlass
Nimm „odpustenie dlhu“, wenn ein Gläubiger auf eine Schuld verzichtet. Für einen behördlichen Erlass braucht es eine andere Übersetzung.
Das deutsche „Erlass“ ist mehrdeutig: Im Schuldrecht geht es um den Verzicht des Gläubigers auf die Schuld, im Verwaltungsrecht um eine behördliche Regelung. Slowakisch muss diese Bedeutungen klar trennen.
„Schuld erlassen“ heißt odpustiť dlh.
„Erlassvertrag“ kann dohoda o odpustení dlhu heißen.
Výnos nicht für Forderungsverzicht verwenden.
Vzdanie sa nároku passt nur, wenn der Anspruchsverzicht und nicht der Schuldenerlass im Vordergrund steht.
Forderungen, Schulden und Vergleichsvereinbarungen verlangen odpustenie dlhu, wenn der Gläubiger auf die Schuld verzichtet. Vzdanie sa práva ist weiter und passt nicht immer zu einer Forderung. Erlass als Verwaltungsakt ist ein anderer Fall und braucht eine eigene Lösung.
Nariadenie oder výnos führt „Erlass“ in Richtung Verwaltungsakt. Für den privatrechtlichen Forderungsverzicht braucht es odpustenie dlhu; sonst wird aus dem Schuldenerlass eine behördliche Regelung oder bloße Nachsicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.