Verzug
Nimm „omeškanie“, wenn rechtlicher Verzug gemeint ist. „Oneskorenie“ beschreibt nur eine Verspätung ohne zwingende Rechtsfolgen.
„Verzug“ hat im Recht besondere Folgen, etwa Zinsen, Schadensersatz oder Rücktrittsmöglichkeiten. Slowakisch bildet diese Rechtsqualität mit omeškanie ab; oneskorenie beschreibt nur, dass etwas spät ist.
„In Verzug geraten“ heißt dostať sa do omeškania.
„Verzugszinsen“ heißt úroky z omeškania.
„Schuldnerverzug“ ist omeškanie dlžníka.
Oneskorenie nicht verwenden, wenn Mahnung, Fälligkeit oder Verzugszinsen rechtlich relevant sind.
Zahlungsverzug, Lieferverzug und Verzugszinsen verlangen omeškanie. Oneskorenie beschreibt eher die bloße Verspätung und ist juristisch oft zu schwach. Sobald Rechtsfolgen an die Verspätung knüpfen, muss omeškanie stehen.
Oneskorenie beschreibt bei „Verzug“ nur spätes Handeln. Omeškanie trägt dagegen Fälligkeit, Mahnung, Verzugszinsen und weitere Rechtsfolgen; bei Zahlungen und Lieferungen ist dieser Unterschied entscheidend.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.