Vollmacht
Nimm „plná moc“, wenn eine Vollmacht oder Vollmachtsurkunde gemeint ist. „Oprávnenie“ bezeichnet eher die Befugnis, „splnomocnenie“ den Vorgang oder die Bevollmächtigung.
Im Deutschen kann „Vollmacht“ die Befugnis und das Dokument meinen. Slowakisch verwendet plná moc sehr natürlich für das Dokument und die Vollmacht, während oprávnenie die rechtliche Befugnis stärker abstrakt beschreibt.
„Vollmacht erteilen“ heißt udeliť plnú moc oder splnomocniť osobu.
„Bevollmächtigter“ ist splnomocnenec oder splnomocnený zástupca.
Plná moc nicht mit moc im allgemeinen Sinn verwechseln.
Proxy passt im Gesellschaftsrecht nicht automatisch; dort genau nach Stimmrechtsvollmacht differenzieren.
Behörden, Notare, Gerichte und Vertragsabschlüsse verlangen meist plná moc. Splnomocnenie passt, wenn die Ermächtigung als Vorgang im Vordergrund steht. Für Urkunden und Vertretungsnachweise ist plná moc die sauberere Wahl.
Splnomocnenie klingt bei „Vollmacht“ oft plausibel, trifft aber eher die Bevollmächtigung. Für die Urkunde oder den Vertretungsnachweis braucht der slowakische Text plná moc; sonst wirkt der Nachweis wie der bloße Ermächtigungsakt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.