Willenserklärung
Nimm „prejav vôle“, wenn die Erklärung eines rechtlich relevanten Willens gemeint ist. „Právny úkon“ ist der Rechtsakt, nicht nur die Erklärung.
Die deutsche Willenserklärung ist dogmatisch nicht deckungsgleich mit dem slowakischen právny úkon. Prejav vôle trifft die Erklärungsebene, während právny úkon den rechtlichen Akt als Ganzes beschreibt.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt urobiť prejav vôle oder vykonať právny úkon, je nach Kontext.
Vyhlásenie allein kann zu allgemein sein.
Právny úkon nicht verwenden, wenn nur die Erklärung als Bestandteil analysiert wird.
Bei Vertragsschluss kann návrh und prijatie návrhu wichtiger sein.
Dogmatische Texte zum Vertragsschluss brauchen prejav vôle als sauberste Übersetzung. Vyhlásenie ist allgemeiner und kann jede Erklärung meinen. Bei Angebot und Annahme entscheidet die Formulierung, ob eine rechtsgeschäftliche Erklärung gemeint ist.
Vyhlásenie vôle oder nur vyhlásenie glättet „Willenserklärung“ zu stark. Prejav vôle trifft die rechtsgeschäftliche Erklärung besser; sonst klingt der Satz nach beliebiger Erklärung statt nach vertragsbildendem Verhalten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.