Willenserklärung

prejav vôle
Substantiv · Juristisch

Nimm „prejav vôle“, wenn die Erklärung eines rechtlich relevanten Willens gemeint ist. „Právny úkon“ ist der Rechtsakt, nicht nur die Erklärung.

prejav vôle
Willensäußerung oder Willenserklärung als Ausdruck eines rechtlichen Willens.
právny úkon
Rechtsgeschäft oder Rechtsakt im slowakischen Privatrecht, oft funktionale Entsprechung.
vyhlásenie
Erklärung allgemein, ohne zwingende rechtsgeschäftliche Qualität.
súhlas
Zustimmung, nur eine bestimmte Art der Erklärung.
Mehr dazu
Warum

Die deutsche Willenserklärung ist dogmatisch nicht deckungsgleich mit dem slowakischen právny úkon. Prejav vôle trifft die Erklärungsebene, während právny úkon den rechtlichen Akt als Ganzes beschreibt.

Typische Fehler

„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt urobiť prejav vôle oder vykonať právny úkon, je nach Kontext.

Vyhlásenie allein kann zu allgemein sein.

Právny úkon nicht verwenden, wenn nur die Erklärung als Bestandteil analysiert wird.

Bei Vertragsschluss kann návrh und prijatie návrhu wichtiger sein.

Beispiele
Willenserklärung abgeben urobiť prejav vôle
empfangsbedürftige Willenserklärung prejav vôle vyžadujúci doručenie
Rechtsgeschäft právny úkon
ausdrückliche Willenserklärung výslovný prejav vôle
konkludente Willenserklärung konkludentný prejav vôle
Worauf es ankommt

Dogmatische Texte zum Vertragsschluss brauchen prejav vôle als sauberste Übersetzung. Vyhlásenie ist allgemeiner und kann jede Erklärung meinen. Bei Angebot und Annahme entscheidet die Formulierung, ob eine rechtsgeschäftliche Erklärung gemeint ist.

Was die Maschine übersieht

Vyhlásenie vôle oder nur vyhlásenie glättet „Willenserklärung“ zu stark. Prejav vôle trifft die rechtsgeschäftliche Erklärung besser; sonst klingt der Satz nach beliebiger Erklärung statt nach vertragsbildendem Verhalten.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.