Aufrechnung
Nimm „pobot“, wenn gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. „Kompenzacija“ ist möglich, aber unschärfer und oft wirtschaftlicher gefärbt.
Deutsch meint mit „Aufrechnung“ die rechtliche Verrechnung gegenseitiger Forderungen. Slowenisch ist pobot dafür der juristisch saubere Begriff. Kompenzacija kann passen, klingt aber schneller nach Ausgleich oder betrieblicher Verrechnung. Obračun und izračun betreffen Rechnen, nicht das Erlöschen durch Aufrechnung.
„Mit einer Forderung aufrechnen“ heißt pobotati terjatev oder uveljavljati pobot.
„Aufrechnung erklären“ ist podati izjavo o pobotu.
Obračun nicht verwenden, wenn die Rechtswirkung der Aufrechnung gemeint ist.
Verträge, Prozesse und Insolvenztexte brauchen pobot, weil damit Forderungen erlöschen oder sich mindern können. Reine Abrechnung bleibt obračun.
Die Maschine liest „Aufrechnung“ manchmal als obračun oder izračun. Dann wird aus einer rechtsgestaltenden Verrechnung bloß eine Berechnung. In Prozess und Insolvenz fehlt dadurch die Wirkung des pobot.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.