Verzug
Nimm „zamuda“, wenn Schuldner- oder Gläubigerverzug gemeint ist. Für Verzugszinsen ist „zamudne obresti“ die feste Fügung.
„Verzug“ klingt im Deutschen technischer als bloße Verspätung. Slowenisch nutzt zamuda, aber der juristische Sinn entsteht oft erst durch dolžnik, upnik, plačilo oder obresti. Gerade bei Zinsen und Mahnungen muss klar sein, ob ein Schuldner nicht rechtzeitig leistet oder ein Gläubiger die Leistung nicht annimmt.
„In Verzug geraten“ heißt priti v zamudo.
„Verzugszinsen“ sind zamudne obresti, nicht obresti zamude.
„Schuldnerverzug“ besser als zamuda dolžnika schreiben, damit der juristische Bezug klar bleibt.
Zahlungsfristen, Mahnungen und Zinsen: zamuda muss mit Schuldner, Gläubiger oder Zahlung verbunden werden. Nur „Verspätung“ reicht in juristischen Texten oft nicht.
Die Maschine erkennt „Verzug“ oft nur als alltägliche Verspätung. Ohne dolžnik, upnik oder zamudne obresti verliert der Text den schuldrechtlichen Mechanismus von Mahnung, Fälligkeit und Zinsen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.