Vollmacht
Nimm „pooblastilo“, wenn die Vollmacht oder Vollmachtsurkunde gemeint ist. „Pooblastitev“ beschreibt eher die Ermächtigung als Vorgang, „pristojnost“ eine Zuständigkeit.
„Vollmacht“ meint im Deutschen mal die Vertretungsmacht, mal das Schriftstück. Slowenisch deckt beides meist mit pooblastilo ab. Pooblastitev verschiebt den Blick auf den Akt der Erteilung. Pristojnost gehört in Zuständigkeitsfragen und ist keine rechtsgeschäftliche Vollmacht.
„Vollmacht erteilen“ heißt dati pooblastilo oder pooblastiti, nicht „dati moč“.
„Mit Vollmacht handeln“ heißt delovati na podlagi pooblastila.
Pristojnost ist keine private Vollmacht, sondern behördliche oder organisatorische Zuständigkeit.
Notariat, Behörden, Gerichte und Gesellschaftsrecht: pooblastilo ist meist der tragende Begriff. Zuständigkeitsfragen verlangen pristojnost, gesetzliche Vertretung pauschal zastopanje oder zakoniti zastopnik.
Wörtliche Systeme greifen bei „Vollmacht“ manchmal zu moč, also Macht, oder zu pristojnost, also Zuständigkeit. Dann wird aus privater Vertretungsmacht ein falscher Kompetenzbegriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.