Willenserklärung
Nimm „izjava volje“, wenn eine rechtlich erhebliche Willenserklärung gemeint ist. „Izjava“ allein ist nur eine Erklärung und zu allgemein.
„Willenserklärung“ ist ein deutscher Grundbegriff des Rechtsgeschäfts. Slowenisch kann izjava volje verwenden, aber der Satz muss oft zusätzlich zeigen, welche Erklärung gemeint ist, etwa Angebot, Annahme, Rücktritt oder Kündigung. Izjava allein ist zu blass, pravni posel bezeichnet eine andere Ebene.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt dati izjavo volje oder podati izjavo volje.
„Rechtsgeschäft“ ist pravni posel, nicht izjava volje.
Izjava allein vermeiden, wenn die rechtliche Bindung der Erklärung entscheidend ist.
Vertragsschluss, Anfechtung, Vertretung und Irrtum verlangen izjava volje oder die konkrete Erklärung. Eine bloße izjava kann zu unverbindlich klingen.
Automatische Übersetzung trifft zwar oft izjava volje, lässt aber den Satz deutsch klingen. Besser ist häufig die konkrete Erklärung, etwa ponudba, sprejem ponudbe, odpoved oder odstop od pogodbe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.