Nichtigkeit
Nimm „nulidad“, wenn ein Rechtsgeschäft, Verwaltungsakt oder Verfahrensakt wegen eines schweren Mangels unwirksam ist. „Invalidez“ ist breiter und abstrakter, „ineficacia“ beschreibt nur die fehlende Wirkung.
Das deutsche „Nichtigkeit“ wirkt oft absolut. Spanisch „nulidad“ kann je nach Rechtsordnung und Kontext verschiedene Stufen berühren, etwa nulidad absoluta, nulidad de pleno derecho oder nulidad relativa/anulabilidad. Deshalb nicht pauschal nur mit „invalidity“ denken.
„Nichtigkeit des Vertrags“ heißt meist nulidad del contrato, nicht „cero del contrato“.
„Nichtigkeit geltend machen“ kann invocar la nulidad oder solicitar la declaración de nulidad heißen.
Bei EU-/Verwaltungstexten ist nulidad de pleno derecho oft stärker als bloß anulabilidad.
Formmangel, Verwaltungsakt, Vertragsfehler: nulidad ist der Leitbegriff für schwere Unwirksamkeit. Vorher muss klar sein, ob absolute Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder bloße Wirkungslosigkeit gemeint ist. Davon hängt die spanische Präzisierung ab.
Bei „Nichtigkeit“ wirkt nulidad zunächst richtig, kann aber zu grob sein. Nulidad de pleno derecho, anulabilidad und ineficacia haben unterschiedliche Schärfe; in Vertrags- oder Verwaltungstexten kann dadurch die Schwere des Mangels falsch wirken.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.