Vertretung
Nimm „representación“, wenn eine Person für eine andere rechtsgeschäftlich, gerichtlich oder organisatorisch handelt. „Sustitución“ ist Stellvertretung/Ersatz, aber nicht der normale Leitbegriff für rechtliche Vertretung.
Deutsch „Vertretung“ kann die Handlung, das Vertretungsverhältnis, die Ersatzperson oder die anwaltliche Vertretung meinen. Spanisch verlangt oft eine genauere Wahl zwischen representación, poder, apoderamiento und mandato.
„gesetzliche Vertretung“ heißt representación legal.
„anwaltliche Vertretung“ heißt representación letrada oder asistencia/defensa letrada, je nach Kontext.
„Vollmacht“ ist poder, nicht representación.
Vollmacht, Prozess, Gesellschaft, Minderjährigenschutz: representación passt für das Handeln im fremden Namen. Geht es um die Urkunde oder Ermächtigung, ist poder oder apoderamiento meist präziser. Anwaltliche Vertretung braucht oft eigene Formeln.
Bei „Vertretung“ reicht representación nicht immer. Für Vollmacht, Ersatzperson oder anwaltliche Verteidigung können poder, apoderamiento oder defensa letrada nötig sein; in Urkunden kann sonst die Ermächtigungsgrundlage verloren gehen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.