Zuständigkeit
Nimm „competencia“, wenn die sachliche, örtliche oder funktionelle Zuständigkeit eines Gerichts oder einer Behörde gemeint ist. „Jurisdicción“ ist breiter und betrifft Gerichtsbarkeit oder Hoheitsgewalt.
Deutsch „Zuständigkeit“ wird oft zu schnell mit jurisdicción übersetzt. Im spanischen Prozess- und Verwaltungsrecht ist competencia meist genauer, wenn es um die Frage geht, welches Organ entscheiden darf.
„örtliche Zuständigkeit“ heißt competencia territorial.
„sachliche Zuständigkeit“ heißt competencia objetiva oder competencia material.
„internationale Zuständigkeit“ kann competencia judicial internacional heißen, nicht bloß jurisdicción internacional.
Klageeinreichung, Behördenverfahren, internationale Verträge: competencia ist der Leitbegriff für das zuständige Gericht oder Organ. Jurisdicción nur wählen, wenn Gerichtsbarkeit, Hoheitsgewalt oder der Zuständigkeitsraum als solcher gemeint ist.
Die Maschine greift bei „Zuständigkeit“ oft zu jurisdicción. Für das konkret zuständige Gericht oder die Behörde ist aber competencia meist genauer; sonst wird die Frage der Zuständigkeit mit Gerichtsbarkeit oder Hoheitsgewalt verwechselt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.