Anfechtung
Nimm „การบอกล้างนิติกรรม“, wenn ein anfechtbares Rechtsgeschäft wegen Irrtums, Täuschung, Drohung oder ähnlicher Gründe beseitigt werden soll. Für das Bestreiten einer Behauptung ist das ein falscher Begriff.
„Anfechtung“ ist im Deutschen mehrdeutig. Im rechtsgeschäftlichen Sinn beseitigt sie eine Willenserklärung wegen Willensmangels. Thai braucht dann การบอกล้างนิติกรรม und die Nähe zu โมฆียะ. Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen oder bloßes Bestreiten passt eine andere Terminologie.
Anfechtung nicht pauschal mit โต้แย้ง übersetzen, wenn ein Rechtsgeschäft beseitigt wird.
โมฆะ und โมฆียะ nicht verwechseln: nichtig ist anders als anfechtbar.
Bei Rechtsmitteln gegen Urteile sind Berufung oder Beschwerde gesondert zu übersetzen.
Irrtum, Täuschung, Drohung und Willensmängel brauchen การบอกล้างนิติกรรม. Berufung, Beschwerde oder Widerspruch gegen Entscheidungen sind eigene Rechtsmittel und dürfen nicht denselben Begriff bekommen.
„Anfechtung“ wird gern allgemein als การคัดค้าน oder อุทธรณ์ wiedergegeben. Das passt zu Widerspruch oder Berufung, aber nicht zur zivilrechtlichen Beseitigung eines Rechtsgeschäfts wegen Willensmangels.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.