Erlass
Nimm „การปลดหนี้“, wenn ein Gläubiger auf eine Forderung verzichtet und der Schuldner dadurch frei wird. Nicht mit einer behördlichen Verfügung oder einem Gesetzeserlass verwechseln.
„Erlass“ ist im Deutschen gefährlich mehrdeutig. Im Schuldrecht meint er den Verzicht des Gläubigers auf die Forderung. Thai braucht dann การปลดหนี้ oder bei Anspruchsverzicht การสละสิทธิเรียกร้อง, nicht Begriffe für Bekanntmachung, Verordnung oder Verwaltungsanordnung.
Erlass nicht pauschal mit ประกาศ übersetzen.
Forderungsverzicht und Schuldenerlass können je nach Formulierung unterschiedlich wirken.
Bei Steuererlass oder behördlichem Erlass kann eine andere Terminologie nötig sein.
Vergleiche, Schuldanerkenntnisse und Forderungsverzichte brauchen การปลดหนี้. Behörden- und Gesetzestexte müssen gesondert prüfen, ob Erlass eine Anordnung, Verordnung oder Bekanntmachung meint.
Bei „Erlass“ greift die Maschine gern zu ประกาศ oder คำสั่ง. Das ist für Verwaltungstexte möglich, aber im Schuldrecht falsch, wenn der Gläubiger die Forderung erlässt und der Schuldner frei wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.