Verzug
Nimm „การผิดนัด“, wenn eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und daraus rechtliche Verzugsfolgen entstehen. Bei bloßer Verspätung ohne Rechtsfolge ist „ความล่าช้า“ zu prüfen.
„Verzug“ ist mehr als verspätete Leistung. Er bezeichnet eine rechtlich relevante Nichtleistung zur richtigen Zeit, oft mit Mahnung, Zinsen oder erweiterten Haftungsfolgen. Thai muss deshalb การผิดนัด von bloßer ความล่าช้า trennen.
Verzug nicht immer mit ความล่าช้า übersetzen, wenn Verzugszinsen, Mahnung oder Haftungsfolgen gemeint sind.
„In Verzug setzen“ lässt sich oft mit แจ้งให้ชำระหนี้ oder ทำให้ลูกหนี้ผิดนัด umschreiben.
Bei Annahmeverzug kann ฝ่ายเจ้าหนี้ผิดนัด erforderlich sein.
Zahlungsfristen, Mahnungen und Verzugszinsen brauchen การผิดนัด. Eine bloße Lieferverzögerung ohne rechtliche Verzugsfolge sollte nicht unnötig juristisch aufgeblasen werden.
„Verzug“ wird häufig nur als ความล่าช้า übersetzt. Dann bleibt eine tatsächliche Verspätung übrig, während Verzugszinsen, Mahnung und Haftungsverschärfung aus dem Blick geraten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.