Willenserklärung
Nimm „การแสดงเจตนา“, wenn eine rechtlich erhebliche Erklärung gemeint ist, durch die eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll. Nicht mit bloßer Meinung oder Absicht verwechseln.
Die Willenserklärung ist im deutschen Recht ein Baustein des Rechtsgeschäfts. Thai muss den inneren Willen und die Äußerung nach außen zusammen erfassen. การแสดงเจตนา leistet das, während เจตนา allein nur Absicht oder Wille bleibt.
Willenserklärung nicht nur mit เจตนา übersetzen; der äußere Erklärungstatbestand fehlt dann.
Nicht jede Aussage ist eine Willenserklärung.
Bei empfangsbedürftigen Erklärungen kann ต้องถึงผู้รับ oder การแสดงเจตนาที่ต้องมีผู้รับ ergänzt werden.
Vertragsschluss, Angebot, Annahme und Anfechtung brauchen การแสดงเจตนา. Reine Absicht, Meinung oder psychologischer Wille darf nicht denselben Begriff bekommen.
„Willenserklärung“ wird leicht auf เจตนา verkürzt. Dann bleibt nur der innere Wille, während die rechtserhebliche Erklärung nach außen fehlt, die für Vertragsschluss und Anfechtung entscheidend ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.