Kündigung
„Výpověď“ für die einseitige Kündigung eines laufenden Rechtsverhältnisses. „Ukončení“ ist Beendigung allgemein, „odstoupení od smlouvy“ der Rücktritt.
Deutsch sagt „Kündigung“ für verschiedene Beendigungslagen, im Kern aber für die einseitige Beendigung eines laufenden Rechtsverhältnisses. Tschechisch trennt výpověď, ukončení, odstoupení od smlouvy und dohoda o ukončení. Das ist materiell wichtig, weil Kündigung, Rücktritt und einvernehmliche Beendigung andere Voraussetzungen, Fristen und Folgen haben.
„Eine Kündigung aussprechen“ heißt dát výpověď oder vypovědět smlouvu, nicht „vyslovit výpověď“ als Standardformel.
„Fristlose Kündigung“ wird je nach Rechtsgebiet anders gelöst, im Arbeitsrecht oft okamžité zrušení pracovního poměru, nicht bloß „výpověď bez lhůty“.
Odstoupení od smlouvy ist Rücktritt, nicht die ordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses.
Ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag, eine Beendigungsklausel: hier entscheidet výpověď gegen odstoupení od smlouvy über Frist und Rechtsfolge. Ukončení kann als Oberwort stehen, ersetzt aber nicht die konkrete Kündigung.
Bei „Kündigung“ greift die Maschine gern zu ukončení oder odstoupení od smlouvy. In Arbeits- und Miettexten verändert das die Rechtsfolge, weil výpověď mit Kündigungsfristen arbeitet und odstoupení einen anderen Beendigungsmechanismus beschreibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.