Verzug
„Prodlení“ für den rechtlichen Verzug. „Opoždění“ und „zpoždění“ beschreiben nur Verspätung oder Verzögerung ohne Verzugstatbestand.
Deutsch kann „Verzug“ rechtlich oder allgemein als Verzögerung meinen. Im juristischen Kontext ist prodlení der tschechische Kernbegriff, weil daran Verzugszinsen, Ersatzpflichten und weitere Rechtsfolgen hängen. Opoždění und zpoždění sagen nur, dass etwas spät ist. Sie zeigen nicht, dass Schuldner oder Gläubiger rechtlich in Verzug stehen.
„In Verzug geraten“ heißt dostat se do prodlení oder být v prodlení, nicht „být v opoždění“.
„Verzugszinsen“ sind úroky z prodlení, nicht „úroky ze zpoždění“.
Bei Lieferverzug kann prodlení s dodáním passen; reine Logistiktexte brauchen dagegen oft zpoždění.
Eine Mahnung, eine Zahlungsklausel, eine Verzugszinsberechnung: hier muss prodlení stehen. Sonst klingt der Text nach bloßer Verspätung und nicht nach dem Tatbestand, an den die Rechtsfolge geknüpft ist.
„Verzug“ wird maschinell oft zu opoždění oder zpoždění, weil die Alltagssprache nach Verspätung aussieht. In Zinsklausel, Mahnung oder Schadensberechnung fehlt dann der Rechtstatbestand; prodlení trägt die Verzugsfolgen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.