Vollmacht
„Plná moc“ für die Vollmacht und meist auch die Vollmachtsurkunde. „Zmocnění“ betont die Ermächtigung, „oprávnění“ nur eine allgemeine Befugnis.
Deutsch verwendet „Vollmacht“ für die Vertretungsmacht und für das Dokument, das sie nachweist. Tschechisch hat mit plná moc den etablierten Begriff, besonders gegenüber Gericht, Notar, Register und Behörde. Zmocnění erklärt eher, dass jemand ermächtigt wurde. Oprávnění ist breiter und kann jede Befugnis meinen, ohne den Vertreterbezug der Vollmacht zu tragen.
„Vollmacht erteilen“ heißt udělit plnou moc oder zmocnit někoho, nicht „dát plnou sílu“.
„Vollmacht vorlegen“ heißt předložit plnou moc, weil die Urkunde gemeint ist.
Oprávnění ist zu breit, wenn jemand für den Vollmachtgeber handeln soll.
Eine Prozessakte, ein Notartermin, eine Registeranmeldung: hier ist plná moc der belastbare Begriff. Zmocnění hilft beim Inhalt der Ermächtigung, aber die vorzulegende Urkunde bleibt plná moc.
Wörtlich wird „Vollmacht“ leicht zu oprávnění, weil es allgemein nach Befugnis klingt. Vor Gericht, Notar oder Behörde fehlt dann der Urkunden- und Vertretungsbezug; plná moc ist der Begriff, den die Akte erwartet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.