Annahme
kabul ist Annahme als Vertragsannahme; teslim alma ist Annahme im Sinne von Entgegennahme.
Deutsch hat bei Annahme mehrere Bedeutungen. Türkisch muss sie trennen. Beim Vertragsschluss ist kabul die Annahme eines Angebots. Bei Lieferung ist teslim alma die körperliche Entgegennahme. Bei Beweiswürdigung oder rechtlichen Vermutungen stehen varsayım oder karine. Der Kontext entscheidet, weil derselbe deutsche Begriff drei unterschiedliche juristische Vorgänge abdecken kann.
Annahme eines Angebots nicht mit teslim alma übersetzen.
Annahme einer Lieferung ist nicht immer kabul, wenn nur die körperliche Entgegennahme gemeint ist.
Annahme als Vermutung heißt varsayım oder karine, nicht kabul.
Ein Vertragsschluss, ein Lieferschein, eine Beweiswürdigung: dieselbe deutsche Form verlangt drei türkische Lösungen. Kabul gehört zum Angebot. Teslim alma zur Sache. Varsayım oder karine zur gedanklichen oder rechtlichen Vermutung.
Die Maschine nimmt für Annahme fast immer kabul. Bei Warenannahme oder Beweisannahmen ist das falsch, weil dort teslim alma, varsayım oder karine gemeint sein kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.