Aufrechnung
takas ist die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen; mahsup ist eher Anrechnung oder Verrechnung.
Deutsch meint mit Aufrechnung die Tilgung gegenseitiger Forderungen durch Erklärung oder gesetzliche Wirkung. Türkisch verwendet im Schuldrecht dafür takas. Mahsup kann ebenfalls Verrechnung heißen, beschreibt aber häufig nur Anrechnung oder buchhalterischen Abzug. Entscheidend ist, ob zwei Forderungen einander gegenüberstehen und erlöschen sollen.
Aufrechnung nicht automatisch mit mahsup übersetzen, wenn zwei Forderungen einander gegenüberstehen.
Takas ist im juristischen Kontext kein Tauschvertrag, sondern Forderungsverrechnung.
Aufrechnung erklären heißt takas beyanında bulunmak, nicht in jedem formellen Text nur takas yapmak.
Eine Klageerwiderung, eine Zahlungsforderung, ein Vergleich: takas zeigt, dass Forderungen gegeneinander erlöschen sollen. Mahsup passt, wenn Beträge nur angerechnet oder abgezogen werden. Die Rollen der Forderungen müssen im Text klar bleiben.
Automatisch wird Aufrechnung häufig mit mahsup gleichgesetzt. In Prozess- und Schuldrechtstexten kann dadurch die takas-Wirkung verloren gehen, also das Erlöschen gegenseitiger Forderungen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.