Beschuldigter
Nimm şüpheli, solange nur ermittelt wird und keine Anklage zugelassen ist; sanık, sobald das Gericht die Anklageschrift angenommen hat und verhandelt wird. Im Zweifel entscheidet, ob die Anklageschrift bereits angenommen wurde.
Das türkische Strafverfahrensrecht bindet den Namen der Person an den Verfahrensstand. Wer unter Tatverdacht steht, heißt in der Ermittlung şüpheli und wird in dem Augenblick zum sanık, in dem das Gericht die Anklageschrift annimmt; mit der Rechtskraft des Urteils wird daraus hükümlü, der Verurteilte. Das deutsche Recht kennt die Abstufung ebenfalls, vom Beschuldigten über den Angeschuldigten zum Angeklagten, aber der Sprachgebrauch hält sie nicht durch, und „Beschuldigter“ steht in vielen Texten für jede Phase. Die Übersetzung muss deshalb die Verfahrenslage kennen, die im deutschen Wort gerade nicht steckt.
Hükümlü ist der Verurteilte nach Rechtskraft und keine Bezeichnung für den Beschuldigten.
Der Wechsel von şüpheli zu sanık knüpft an die Annahme der Anklageschrift, nicht an ihre Einreichung.
Fail bedeutet Täter und setzt voraus, was das Verfahren erst klären soll.
Maznun ist die Bezeichnung des früheren Rechts und begegnet nur noch in älteren Texten.
Haftbefehl, Anklageschrift, Urteil: dieselbe Person trägt in jedem dieser Schriftstücke einen anderen Namen. Wer den Angeklagten mit dem Wort für den Ermittlungsstand bezeichnet, datiert das Verfahren zurück, und ein Rechtshilfeersuchen wirkt, als sei noch gar keine Anklage erhoben. Umgekehrt setzt das Wort für den Angeklagten voraus, dass ein Gericht die Anklage bereits zugelassen hat.
Verfahrensstände sieht die automatische Übersetzung nicht, und für „Beschuldigter“ liefert sie meist sanık, weil dieses Wort in Urteilen am häufigsten vorkommt. Ein Vermerk aus dem Ermittlungsverfahren behauptet damit eine erhobene und zugelassene Anklage. Wer den Text liest, verlegt den Beginn des gerichtlichen Verfahrens um Monate nach vorn.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.