Erlass
ibra passt, wenn auf eine Forderung verzichtet oder der Schuldner befreit wird; af ist kein privatrechtlicher Standard.
Deutsch meint mit Erlass im Zivilrecht oft den Verzicht des Gläubigers auf eine Forderung. Türkisch verwendet dafür ibra, besonders in ibra sözleşmesi oder ibra beyanı. Je nach Kontext kann ibra auch Entlastung bedeuten, etwa bei Organen oder Arbeitnehmerquittungen. Deshalb muss der Gegenstand mitgenannt werden, damit nicht Entlastung und Forderungsverzicht verschwimmen.
Erlass nicht mit af übersetzen, wenn ein privatrechtlicher Forderungsverzicht gemeint ist.
İbra kann Entlastung oder Schuldenerlass heißen; der Gegenstand muss klar bleiben.
Erlassvertrag nicht als kanun hükmünde kararname oder idari işlem missverstehen.
Ein Vergleich, eine Abfindung, ein Forderungsverzicht: ibra ist meist der richtige Kern. Bei Organhaftung oder Arbeitsrecht muss geprüft werden, ob Entlastung oder Forderungserlass gemeint ist. Af klingt im Privatrecht schnell nach Amnestie und führt weg vom zivilrechtlichen Inhalt.
Maschinell wird Erlass leicht zu af. Das verschiebt einen privatrechtlichen Forderungsverzicht in Richtung Amnestie oder Gnade und trifft den zivilrechtlichen ibra-Gedanken nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.