Fahrlässigkeit
Nimm taksir, wenn die Fahrlässigkeit als Oberbegriff gemeint ist; bilinçli taksir, wenn der Täter den Erfolg vorausgesehen, aber auf sein Ausbleiben vertraut hat; basit taksir, wenn er ihn gar nicht vorausgesehen hat. Im Zweifel entscheidet, ob der Erfolg vorausgesehen wurde.
Das Gesetz beschreibt die bewusste Fahrlässigkeit als den Fall, in dem der Täter den vorausgesehenen Erfolg nicht will und dieser gleichwohl eintritt. Der Unterschied zum bedingten Vorsatz liegt allein in der inneren Haltung: dort nimmt der Täter den Erfolg hin, hier vertraut er auf sein Ausbleiben. Die Rechtsprechung nennt die Hinnahme als das trennende Merkmal. Praktisch entscheidet diese Linie über Verkehrs- und Arbeitsunfälle, denn bei bewusster Fahrlässigkeit erhöht sich die Strafe. Deutsch benennt dieselbe Abstufung mit bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit, ordnet sie aber nicht in denselben Wortstamm ein.
Taksir setzt ein gewolltes Handeln mit ungewolltem Erfolg voraus; ein Wort für bloße Nachlässigkeit trifft den Begriff nicht.
Bilinçli taksir und olası kast liegen dicht beieinander; das trennende Merkmal ist die Hinnahme des Erfolgs.
Fahrlässige Tötung heißt taksirle öldürme; eine Bildung mit dem Wort für Unachtsamkeit ist kein Gesetzesbegriff.
Die unbewusste Fahrlässigkeit heißt basit taksir oder bilinçsiz taksir; beide Ausdrücke sind gebräuchlich.
Ein Verkehrsunfall, ein Baugerüst, eine ärztliche Behandlung: hier entscheidet ein einziges Wort über Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wird die bewusste Fahrlässigkeit als bedingter Vorsatz übersetzt, wandert der Mandant von einem Strafrahmen in einen anderen. Ein Sachverständigengutachten, das sein Vertrauen auf das Ausbleiben des Erfolgs schildert, liest sich danach wie das Eingeständnis der Hinnahme.
Die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz kennt kein Wörterbuch, und für „Fahrlässigkeit“ liefert die automatische Übersetzung schlicht taksir, ohne die Stufe zu markieren, die der deutsche Text durch ein Adjektiv angibt. Wo der Ausgangstext von bewusster Fahrlässigkeit spricht, steht dann der Oberbegriff. Die Strafschärfung, die genau an dieser Stufe hängt, verschwindet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.