Mangel
ayıp ist der juristische Mangel an Sache oder Werk; eksiklik meint eher Fehlen oder Unvollständigkeit.
Deutsch verwendet Mangel für Abweichungen von der vereinbarten oder erwarteten Beschaffenheit. Türkisch nutzt im Gewährleistungsrecht ayıp. Eksiklik kann passen, wenn ein Teil oder Unterlage fehlt. Kusur gehört zur Person oder zum Verschulden. Die Wahl entscheidet, ob Mängelrechte eröffnet werden oder nur ein tatsächliches Defizit beschrieben wird.
Mangel nicht mit kusur übersetzen, wenn die Sache mangelhaft ist.
Eksiklik reicht nicht, wenn Gewährleistungsrechte aus ayıp entstehen.
Versteckter Mangel heißt gizli ayıp, nicht saklı eksiklik.
Eine Mängelanzeige, ein Gutachten, ein Kaufvertrag: ayıp öffnet die Gewährleistungsrechte. Eksiklik passt nur bei fehlenden Teilen oder Unterlagen. Kusur gehört zur Verantwortlichkeit einer Person und darf den Sachmangel nicht ersetzen.
Automatische Übersetzung wechselt bei Mangel gern zwischen eksiklik und kusur. In Gewährleistungstexten geht dadurch der juristische ayıp verloren, an dem die Rechte hängen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.